Ablauf & Kosten

Schritt für Schritt erklärt – vom Erstgespräch bis zur Kostenklärung. Erfahren Sie, wie eine Therapie beginnt, abläuft und von den Krankenkassen übernommen wird.

Ablauf

Überweisung 

Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Benötigt wird nur die Chipkarte (Quartal) der Krankenkasse. Im Verlauf einer Behandlung ist jedoch eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich. Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.

Erstkontakt

Der erste Kontakt erfolgt meist telefonisch. Dabei werden die wichtigsten Informationen aufgenommen und ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. In diesem Gespräch klären wir die aktuelle Situation und besprechen erste Schritte. Meine Praxis betreut Familien aus der Region Schmalkalden, Eisenach, Gotha und Umgebung.

Probatorik

In bis zu fünf Sitzungen lernen wir uns kennen und klären die Situation genauer. Gespräche und ggf. diagnostische Verfahren helfen, die passende Behandlung zu planen. Auch Eltern oder Bezugspersonen werden einbezogen. Anschließend wird bei Bedarf ein Antrag auf Therapie bei der Krankenkasse gestellt.

Behandlung

Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. Je nach Bedarf erfolgt eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Ziel ist es, die vereinbarten Themen schrittweise zu bearbeiten und nachhaltige Veränderungen zu erreichen. Eltern werden begleitend in den Prozess einbezogen.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die ersten probatorischen Sitzungen werden von der Krankenkasse übernommen. Bei entsprechender Diagnose wird anschließend ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. In der Regel wird dieser bewilligt, sodass die weitere Behandlung von der Krankenkasse getragen wird.

Privat Versicherte

Auch bei privaten Krankenkassen ist eine Kostenübernahme meist möglich. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Unterlagen benötigt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Wenn Sie die Behandlung selbst finanzieren möchten, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gerne informiere ich Sie im persönlichen Gespräch über die anfallenden Kosten.

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