ablauf_jugendliche

 

ABLAUF

Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Benötigt wird nur die Chipkarte (Quartal) der Krankenkasse. Im Verlauf einer Behandlung ist jedoch eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.

Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.

In der Regel erfolgt der Erstkontakt per Telefon. Die Symptomatik wird kurz geschildert und erste Daten werden erfasst.  Zeitnah wird dann ein Erstgespräch vereinbart, in dem auch mögliche Unterstützungen bis Behandlungsbeginn geklärt werden. Das Einzugsgebiet meiner Praxis umfasst die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis, Gotha und die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl.

Die dann folgenden probatorischen Sitzungen (maximal 5) dienen der diagnostischen Einschätzung in Form therapeutischer Gespräche und diagnostischer Testverfahren. Wünschenswert ist es, dass zum Erstgespräch sowohl das Kind oder der Jugendliche als auch die Eltern bzw. die wichtigsten Bezugspersonen mitkommen. Anhand der Ergebnisse wird anschließend ein individueller Behandlungsplan erstellt, der auf die Symptome des Kindes/des Jugendlichen abgestimmt ist. Außerdem dienen die Sitzungen dem gegenseitigen Kennenlernen, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut aufzubauen.

Zur Einleitung einer Psychotherapie (Kurzzeit- oder Langzeittherapie) wird nach den probatorischen Sitzungen ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Nach der Genehmigung  durch den zuständigen Kostenträger werden die Therapietermine vereinbart. 

Je nach Indikation kann die Psychotherapie im folgenden Umfang erfolgen:

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate. Hierfür können maximal 25 Sitzungen für die Kinder bzw. Jugendlichen und bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten.

Eine Langzeittherapie läuft 1-2 Jahre bei wöchentlich ein bis zwei Terminen. Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht. In der Regel werden 50 Therapiestunden beantragt, bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt 50 Minuten. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden.

In der Behandlungsphase gilt es, die in der probatorischen Phase vereinbarten Ziele zu erreichen, wobei ein stetiger Abgleich und eine  fortlaufende Überprüfung immer wieder erforderlich ist. Die Eltern erhalten im Rahmen der Bezugspersonengespräche begleitende Unterstützung.

In der letzten Phase der Therapie geht es in erster Linie um den Abschied von dem Therapeuten. Je nach Störungsbild kommt allerdings auch der Rückfallprophylaxe sowie der Hilfe zur Selbsthilfe durch Psychoedukation eine besondere Bedeutung zu. 

KOSTEN

Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (Probatorische  Sitzungen) werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikation für eine Psychotherapie folgt die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen für eine ambulante Psychotherapie ist meist ebenso problemlos möglich. Bitte klären Sie  im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der  Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP).
Bei Selbstzahlern richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und  Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).